Freiwilliges Soziales Jahr statt Zivildienst

Seit August 2002 sieht das Zivildienstgesetz eine neue Zivildienstausnahme vor:
Man kann ein Freiwilliges Soziales Jahr anstatt des Zivildienstes durchführen.

Das Gesetz besagt:
Es ist die freie Entscheidung eines anerkannten Kriegsdienstverweigerers bzw. Zivildienstpflichtigen, ein 8-monatiges Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) anstatt des 6-monatigen Zivildienstes abzuleisten.
Grundsätzlich werden nur Verträge für ein 12-monatiges FSJ ausgestellt. Viele Ausbildungen im sozialen Bereich oder bei verschiedenen Studiengängen wird ein 12-monatiges Praktikum gefordert.
 
Nähere Infos zum FSJ:

www.soziales-jahr.info
Für Zivildienstpflichtige, die ein FSJ anstelle des Zivildienstes abgeleistet haben, erlischt danach die Wehrpflicht. Voraussetzung hierfür ist, dass vor FSJ-Beginn eine entsprechende Vereinbarung mit dem FSJ-Träger und dem Bundesamt für den Zivildienst getroffen wurde.
Wehrpflichtige junge Männer können bereits ab 16,5 Jahren eine Musterung beantragen und dann eventuell noch vor dem 17. Geburtstag als Kriegsdienstverweigerer anerkannt werden. Ab dem Zeitpunkt der Anerkennung besteht die Möglichkeit, das FSJ zu beginnen
- also schon vor der Volljährigkeit
.

Wichtig ist:

Das FSJ hat vorwiegend berufsorientierenden Charakter für junge Menschen, die planen, einen Beruf im sozialen Bereich zu ergreifen. Die Einsatzmöglichkeiten im FSJ sind aus diesem Grunde wesentlich vielfältiger als im Zivildienst.